Detektivkosten erstatten lassen
In einigen Fällen ist es möglich sich die Kosten für einen Detektiv erstatten zu lassen. Je nachdem um was für einen Fall es sich handelt, muss die Möglichkeit einer Kostenerstattung am besten von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Ob Sie Ihre Ausgaben als Schadensersatz zurück erstatten lassen können, hängt davon ab ob ein Schaden vorliegt, wie er im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verstehen ist. Dabei ist jegliche Vermögenseinbuße als Schaden anzusehen.
Beispielhafte Urteile vor Gericht
Es hat bereits einige Urteile vor Gericht gegeben, durch die die Erstattung von Detektivkosten möglich gemacht wurde. Ein Überblick über die verschiedenen Urteile, kann Ihnen dabei helfen herauszufinden, in welchen Fällen die Kosten erstattet werden können. Es hängt am Ende jedoch von einem einzelnen Fall ab, ob mit einer Erstattung gerechnet werden kann.
Das Oberlandesgericht in München urteilte, dass Detektivkosten dann zu erstatten sind, wenn es eindeutig notwendig gewesen ist, eine Detektei zu beauftragen und es nicht möglich war auf andere Weise zu ermitteln. Der Bundesgerichtshof hat einer Erstattung von Detektivkosten ebenfalls zugestimmt. Hierbei ging es um Diebstahl von Kraftstoff, woraufhin der Tankstellenbesitzer einen Detektiv beauftragen musste, um die Identität des Diebes herauszufinden. Das Oberlandesgericht in Koblenz hat zudem entscheiden, dass die Kosten für einen Detektiv dann erstattungsfähig sind, wenn sie mit einen Rechtsstreit in Verbindung stehen und für eine Rechtsverfolgung notwendig waren.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Sachlage von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Es muss jedoch grundsätzlich ein Schaden vorliegen, der Konkret benannte werden kann. Ein abstrakter, potentieller Schaden würde hier nicht darunter fallen.